Über uns

Die Internationale Organisation Völkerrecht (kurz: IOV) ist eine nichtstaatliche Organisation, die durch Ratifizierung im Oktober 2023 beim Bundesrat in BERN in die Genfer Abkommen beigetreten ist.

Dieser Beitritt wurde ebenfalls dem Außenministerium unter der Vorgangsnummer Ratifizierung-31102023 mitgeteilt.

Die IOV nimmt Ihren Auftrag gemäß Artikel 144 Genfer Abkommen IV und nach der UN-Resolution 53/144 wahr, schult das Völkerrecht und schützt die Zivilpersonen auf der anderen Seite vor völkerrechtlichen Verletzungen. Insbesondere zeigt sie alle rechtlich relevanten Themen, die zu berücksichtigen sind auf, wenn Behörden mit einer Zivilperson in innerstaatliche Handlungen gelangen.

Die Ratifizierung wurde nach dem Genfer Abkommen IV Art. 132 und Art. 140 durchgeführt. Alle Behörden sollten ebenfalls in dem Genfer Abkommen IV (siehe Art. 144) geschult worden sein, um die Rechte der Zivilpersonen nicht zu verletzen.

Als verantwortungsvolle Mitglieder der Vereinten Nationen und Verwalter eines Territoriums, dessen Bevölkerung noch nicht vollständig selbstregierend ist, bekennen wir uns zum Grundsatz, dass das Wohl der Einwohner oberste Priorität hat. Wir verpflichten uns als heiligen Auftrag, im Einklang mit der UN-Charta, die auf Weltfrieden und internationaler Sicherheit basiert, das Wohl dieser Menschen zu fördern.

Unsere Ziele sind:

IOV Zielvorgabe

Die Internationale Organisation für Völkerrecht, gewährt Rechtssicherheit durch das Völkerrecht. Die Genfer Konvention IV bildet den rechtlichen Rahmen für den Schutz von Personen. Registrierte Personen haben die Möglichkeit ihren Gerichtstand zu einem internationalen Schiedsgericht zu wechseln und genießen partielle Immunität. Die Registrierung bei der Internationalen Organisation Völkerrecht bietet:

  1. Schutz durch das Völkerrecht,
  2. Gewährung von Teilimmunität
  3. Engagement im Bereich des Völkerrechts,
  4. Angebot einer Ausbildung im Völkerrecht, Unterstützung bei der Umsetzung des „Heiligen Auftrags“, einschließlich der Befreiung, Repatriation und Hospitalisierung von zu schützenden Personen, um das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu verwirklichen.

Was wir tun

Dokumente mit unumstößlicher Beweiskraft legitimieren die IOV und den GdM gemäß Artikel 5b A/RES/53/144 als Schutzmacht gemäß der Vereinssatzung vom 06.08.2023. IOV-Delegierte bieten registrierten Schutzpersonen Unterstützung. Das Völkerrecht untersagt Steuerzahlungen, die für militärische Zwecke verwendet werden könnten. Änderungen des Gerichtsstands verhindern, dass deutsche Gerichte Verfahren gegen immunitätsberechtigte Schutzpersonen einleiten. Gemäß Artikel 73 der UN-Charta unterstützt die IOV den „Heiligen Auftrag“ Schutzpersonen bei Freilassung, Rückführung und Hospitalisierung zu assistieren.