Rechtsfragen & Antworten

Ich bin registrierte Zivilperson und benötige eine Meldebescheinigung. Ist hierfür das Bürgerbüro der Gemeinde zuständig oder die Meldestelle der IOV?

BMG (Bundesmeldegesetz) § 26 „Befreiung von der Meldepflicht" besagt, dass von der Meldepflicht nach § 17 (1), (2) Personen, für die diese Befreiung in völkerrechtlichen Übereinkünften festgelegt ist, befreit sind. Das bedeutet, dass die innerstaatliche Meldepflicht für registrierte Zivilpersonen entfällt, wenn die Zivilperson bei der zentralen Meldestelle der IOV in Mönchengladbach gemeldet ist. Damit liegt die Zuständigkeit nicht beim Bürgerbüro, sondern gemäß Genfer Abkommen IV Art. 147 bei der zentralen Meldestelle der IOV.

Welche Bedeutung haben die einzelnen Elemente (Blätter, Lorbeerzweig, Wasserzeichen im Ring, eine Nummer und das Zivilisten-Zeichen) im Logo der Internationalen Organisation Völkerrecht?

Das Wasserzeichen dient dem Schutz vor Counterfeits. Der Lorbeerkranz steht für Würde, Ehre, Erfolg. Die Nummer ist nicht bloß eine einfache Nummer. Sie ist die numerische Kennzeichnung des Genfer Abkommens IV über den Zivilschutz in Kriegs- wie Friedenszeiten. Das Zivilschutzzeichen ist international und kennzeichnet den Schutz von Zivilisten. Alles andere darf jeder Zivilist gemäß seiner eigenen Deutungshoheit deuten. Bedeutungen, die erklärend anmuten, spielen da eine untergeordnete Rolle; wünschenswert wäre, wie das Logo auf den Menschen spürbar wirkt.

Zitat: „Das ist genial! Körperliche Reaktion: Kloß steigt auf, will raus! Emotionell gerührt! Die Stielchen der orange-blauen Blätter sind nicht zusammengeführt. Stattdessen rutscht es hinunter auf's ‚O der Organisation', perlt an beiden Seiten herab auf die verbundenen Zweige des Lorbeers, welche im Völkerrecht verwurzelt sind! Und der schießt empor!" – Zitatende.

Wo ist der Gerichtsstand der zu schützenden Person bzw. des Zivilisten definiert?

Der Gerichtsstand der zu schützenden Person bzw. des Zivilisten ist das Schiedsgericht. Das Schiedsgericht ist im Genfer Abkommen IV für den Zivilschutz in Art. 149 definiert. Das Schiedsgericht ist ebenfalls in der UN-Charta in Art. 73 und 95 wiederzufinden. Die UN-Charta schließt in Art. 95 nicht aus, dass bei bestehendem Abkommen (hier: Genfer Abkommen IV) die Streitigkeiten anderen Gerichten zugewiesen werden. So verpflichtet die UN-Charta das zwingend einzuhaltende Schiedsgericht. Weiterhin ist das Schiedsgericht im Grundgesetz (kurz: GG) Art. 24 Abs. 3 verankert. Der Bund unterwirft sich einer allgemeinen, umfassenden, obligatorischen Schiedsgerichtsbarkeit; damit ist das Schiedsgericht das höchste Gericht auf Bundesebene. Das Schiedsgericht aus dem Genfer Abkommen ist das höchste Bundesgericht. Und diesem unterliegt die zu schützende Person bzw. der Zivilist aus dem Genfer Abkommen IV – Zivilschutz. Der Gerichtsstand des Zivilisten ist das Schiedsgericht und nicht der Gerichtsstand im Verband juristischer Personen.

Welche Bedeutung hat der Art. 25 des Grundgesetzes?

Die Legitimation des Völkerrechts ist in GG Art. 25 festgeschrieben. Gemäß GG Art. 25 sind die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen unmittelbar Rechte und Pflichten. Das Völkerrecht, dessen allgemeine Regeln auch die Genfer Abkommen bzw. völkerrechtliche Verträge beinhalten, ist Bestandteil des Bundesrechts. Der Artikel wird diktiert und zitiert. Es wird nicht diskutiert, kommentiert oder ausgelegt. Da lässt es sich auch nicht sagen, dass Völkerrecht vor Bundesrecht gilt. Das Völkerrecht ist Bestandteil des Bundesrechts. So ist es in GG Art. 25 niedergeschrieben.

Durch die Legitimation über GG Art. 25 kann die zu schützende Person die Völkerrechtsvorschriften als diplomatisch-zivilrechtlichen Anspruch und Verpflichtung den Behörden vorlegen. Dieser zivilrechtliche Anspruch und diese Verpflichtung sind eine Völkerrechtsvorschrift, weil dieses Zivilrecht, welches dem Zivilisten als zu schützender Person obliegt, in Völkerrechtsverträgen vertraglich verpflichtet ist. Damit ist es auch eine diplomatische zivilrechtliche Verpflichtung für die Behörden, diese zivilrechtlichen Ansprüche des Zivilisten aus den Verträgen und der Verfassung nicht zu verletzen.

Gilt das Völkerrecht nur für Staaten und woraus leitet die IOV ihre hoheitlichen Rechte ab?

Das Völkerrecht gilt nicht ausschließlich für Staaten. Das Völkerrecht können auch Völker beanspruchen, wie z. B. indigene Völker und Nationen. Die IOV als internationale Organisation besitzt Staatenstatus. Dies ergibt sich aus der UN Res 56/83 Art. 9, da im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen die Aufgaben internationalen Organisationen übertragen werden. Damit gehen faktisch hoheitliche Rechte auf internationale Organisationen über. Und mit der Übertragung der hoheitlichen Rechte ist der Staatenstatus der IOV gegeben.

Wie bekomme ich Einsicht in mein Schuldnerverzeichnis?

Erstmalige Anmeldung

Schritt 1: Auf dieser Seite die Auskunft beantragen:
https://www.vollstreckungsportal.de/zponf/allg/registrierungAuskunft.jsf
Das Amtsgericht Hagen versendet per Post ein Schreiben mit einer 19-stelligen PIN.

Schritt 2: Auf dieser Seite die erhaltene PIN eingeben und ein eigenes Passwort vergeben:
https://www.vollstreckungsportal.de/auskunft/allg/freischalten.jsf

Schritt 3:

  1. Schuldnerverzeichnis auswählen
  2. Einsichtsgrund auswählen: „zur Auskunft über ihn selbst betreffende Eintragungen"
  3. Geburtsdatum eingeben
  4. Suchen

Später wieder anmelden

Schritt 1: „Anmelden" klicken und die eingetragene E-Mail-Adresse sowie das Passwort eingeben:
https://www.vollstreckungsportal.de/auskunft/priv/anmelden.jsf?type=sonstigeBer

Schritt 2:

  1. Schuldnerverzeichnis auswählen
  2. Einsichtsgrund auswählen: „zur Auskunft über ihn selbst betreffende Eintragungen"
  3. Geburtsdatum eingeben
  4. Suchen
↑